Zum Inhalt springen

Am 01.02.2023 tagte der Bau- und Werksausschuss, unter anderem über eine ergänzende Projektgenehmigung bzgl. des Erstellens von Schulraumcontainern an verschiedenen Schulstandorten in Fürth. In diesem Punkt (GWF/0481/2023) ging es darum, dass das Aufstellen der Container an mehreren Standorten zu Mehrkosten in Höhe von 280.000 Euro führt. Die Standorte, die zu diesem Mehrkosten beitragen, sind die GS Friedrich-Ebert-Straße, GS Hummelstraße, GS Hans-Sachs-Straße und die Adalbert-Stifter Schule.

Die Mehrkosten an den oben genannten Schulen sind zum Großteil nachvollziehbar und sinnvoll. Jedoch fallen die Mehrkosten in der GS Friedrich-Ebert-Straße negativ auf. In der Vorlage heißt es: „Im Zuge der Ausführung hat sich herausgestellt, dass auf dem angemieteten Grundstück in der Wilhelmstraße (GS Friedrich-Ebert-Straße) Maßnahmen notwendig sind, die zum Zeitpunkt der Kostenaufstellung nicht ersichtlich waren (siehe Anlage).“ Die, in der Anlage aufgeschlüsselten, Mehrkosten belaufen sich auf insgesamt 77.000,- € für ebenjenes Grundstück. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

Revisionsschächte erneuern30.000,00 €
Anschluss Trinkwasser18.000,00 €
kontaminiertes Erdreich29.000,00 €

Warum fallen die Mängel erst jetzt auf?

Es drängt sich hier die Diskussion auf, ob die Stadt ein Grundstück mit mangelhafter Qualität angemietet hat, scheinbar ohne eine Vorklärung über die Gegebenheiten. Aus dem oben genannten Auszug lässt sich erschließen, dass das Grundstück bereits angemietet ist und die Ausführung bereits begonnen hat. Daher ist es sehr verwunderlich, dass die Stadt ein Grundstück anmietet und erst danach auffällt, dass es nicht an die Trinkwasserversorgung angeschlossen ist, mangelhafte Revisionsschächte und Altlasten im Erdreich hat. Sollten solch wichtige Dinge, vor allem die Altlasten, sowie der Anschluss an das Trinkwasser nicht vorher abgeklärt werden? Wurde darüber nicht mit dem Eigentümer geredet?

Die Stadt muss sich darüber hinaus auch weitere Fragen gefallen lassen:

Warum trägt die Stadt die kompletten Kosten der Beseitigung der Mängel, insb. der Entsorgung des kontaminierten Erdreichs?

Ist es nicht eigentlich die Aufgabe des Eigentümers solch einen schwerwiegenden Mangel, wie das kontaminierte Erdreich, zu beseitigen?

Wie wurde das kontaminierte Erdreich festgestellt? Hat jemand eine Bodenuntersuchung veranlasst oder war das dem Eigentümer schon bekannt?

Stadt muss lückenlos aufklären

Das man Container braucht, um den Schülerzahlen Herr zu werden, ist schon die erste massive Fehlentwicklung. Anschließend mietet man dafür ein Grundstück mit mangelhaften Qualitäten, ohne das vorher abzuklären. Wie die JU aus anonymen Quellen erfahren hat, ist der Eigentümer des angemieteten Grundstücks in der Wilhelmstraße ein Mitarbeiter der Stadt Fürth. All das hinterlässt einen faden Beigeschmack.

Die Junge Union Fürth-Stadt fordert daher eine vollständige Untersuchung der Angelegenheit, sowie uneingeschränkte Offenlegung aller relevanten Informationen.